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beA: Wir kommunizieren digital, sicher und schnell

Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach, kurz beA genannt. Das System ermöglicht eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV). Die aktive Nutzungspflicht tritt – je nach Bundesland – 2020, spätestens jedoch am 1. Dezember 2022 in Kraft, d. h. Rechtsanwälte sind spätestens dann flächendeckend verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln. Was ist das besondere elektronische Anwaltspostfach? Bei dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach handelt es sich um ein Online-Kommunikationsmittel, das aufgebaut ist wie ein E-Mail-Programm. Dabei ist es ausschließlich Rechtsanwälten und anderen Akteuren aus der Justiz vorbehalten. Zu den Teilnehmern an dem Kommunikationsnetzwerk beA gehören z. B. Rechtsanwälte, Gerichte, Behörden, Notare, Rechtsanwaltskammern und EGVP-Bürgerpostfächer. beA bietet TMR eine Menge von Vorteilen:

  • Sichere Kommunikation: Es bietet für TMR die Möglichkeit mit der Justiz und anderen Anwälte sicher und einfach zu kommunizieren.
  • Kostenvorteile: Schriftsätze müssen nicht mehr per Post übermittelt werden, Kopien und Ausfertigungen für die Parteien entfallen.
  • Zeitersparnis: Mit dem beA können Nachrichten und Schriftsätze in Augenblicken versendet werden und man kann sicher überprüfen, dass der richtige Schriftsatz zur richtigen Zeit übermittelt wurde.